Wort davor: Landgänge

landgänge
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: in einem Land (II 1) gangbar, gültig.
Wortbildungshinweis: zu gange (I).

Wort danach: landgängig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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