landgänge
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
in einem Land (II 1) gangbar, gültig.
Wortbildungshinweis: zu
gange (I).
Wort danach: landgängig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten