Wort davor: Landgalgen

Landgang
Wortklasse: Maskulinum

Landgang (I)
Erklärung: (kriegerischer) Einfall in das Land, insb. vom Meer aus als Landung.
vgl. Landreise (I).

Landgang (II)
Erklärung: Landesverteidigung.
Landgang (III)
Erklärung: amtlich durchgeführter Umgang, Besichtigung.
Landgang (IV)
Erklärung: wie Landesbrauch (I).
sprachliche Erläuterung: nur mnl. belegt.

Wort danach: Landgänge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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