Wort davor: Land(es)fürstin
land(es)fürstlich
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung:
vom Landesfürsten (I) ausgehend oder diesem zugehörig.
- Belegtext:
van der landesfursten gerichtesgewalt. it hebben de landesfursten uterhalf der landesfurstlichen obrigkeit etzlich sonderbare gerechtigkeiten
Datierung: vor 1531
Fundstelle: RügenLR. Kap. 1
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- Belegtext:
wie ... aus ... kayserlichen und landesfürstlichen mandaten offenbar ist
Datierung: 1531
Fundstelle: OstbairGrenzm. 6 (1962/63) 270
- Belegtext:
wo die hern itzt das eygenthumb uf eins vom adel gueter haben, maßen sie sich eins landtsfurstlichen gebrauchs an
Datierung: 1539
Fundstelle: JbFrkLf. 22 (1962) 202
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
behalten wir uns ... bevor di landsfüerstlichen und hohen straffen
Datierung: 1552
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XII 746
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- Belegtext:
sein etliche lehen landtsfürstlich, als die, so von einem lanndsfürsten verlihen werden
Datierung: 1558?
Fundstelle: Walther,Trakt.(Ri.) 182
- Belegtext:
behalten wir uns auch bevor appellationes, confiscationes und alle andere landtsfürstliche regalien und oberkheiten
Datierung: 1560
Fundstelle: Leiser,Strafgerichtsb. 136
- Belegtext:
das ... landsfürstlich camergut
Datierung: 1560
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XII 455
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- Datierung: 1571
Fundstelle: MünchenStR.(Auer) 235
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- Belegtext:
die landesfurstliche avericheit
Datierung: 1572
Fundstelle: NordstrandLR.(nd.) 162
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- Belegtext:
die höchstnachgesezt landsfürstlich obrigkeit, die hochlöbliche niderössterreichische regierung und cammer
Datierung: 1578
Region/Autor/Textsorte:
Oberösterreich
Fundstelle: ÖW. XIV 134
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- Belegtext:
[das] von gott anbevolhene landesfürstliche ampt
Datierung: 1599
Fundstelle: FschrSpindler 378 Anm.
- Belegtext:
ohne eine nutzliche separation unserer erzbischofflichen, gaistlichen und dan unserer landsfurstlichen, weltlichen obrigkeit
Datierung: um 1616
Region/Autor/Textsorte:
Bremen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VII 1 S. 33
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- Belegtext:
von der obrigkeit der stadt Wienn ... diese aber, so in verwaesung deß gantzen gemainen nutzen bestehet, ist ... dreyerley: als die landtsfuerstlich, die landtschafft vnd der stadt magistrat
Datierung: 1619
Fundstelle: Lazius,Wien III 1
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
diejenige, so wir aus lands-fuerstlich habender macht auf ihres vater unterthaenigste bitte legitimiren
Datierung: 1729
Fundstelle: CAustr. IV 541
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
es ist die landes-fuerstliche regierung in denen teutschen fuerstenthuemern und landen ... nichts anders als die oberste und hoechste botmaeßigkeit des ordentlichen regierenden
landes-fuersten oder herrn, welche von ihm ueber die staende und unterthanen des fuerstenthums, auch ueber das land selbst und dessen zugehoerige sachen zu erhaltung und behauptung des gemeinen
nutzens und wohlwesens im geist- und weltlichen stande und zu ertheilung des rechtens gebrauchet und verfuehret wird
Datierung: 1737
Fundstelle: Seckendorff,Fürstenstaat 33
- Belegtext:
landsfuerstliche graven
Datierung: 1740
Fundstelle: Besold,Thes.2 II 250
Wort danach: Landfuß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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