Land(es)fürstin
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Gemahlin des Landesfürsten (I), auch als Regentin oder Herrscherin aus eigenem Recht.
Wortbildungshinweis: zu
Fürstin.
Wort danach: land(es)fürstlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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