Wort davor: land(es)friedlich
Land(es)fron
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Fron (I) für das Land (II 1).
- Datierung: 1563
Fundstelle: Brunn,WGUnivHeidelb. 225 Anm. 1
- Belegtext:
ein land- oder zentfrohn
Datierung: 1642
Fundstelle: SchriesheimW. 234
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
landfrohnen. ebenso muß die unterthanschaft von der untersten klasse, nemlich die bauern, dem staate im nothfalle hand- und fußdienste entweder wirklich leisten oder dafuer die dienst- und hufengelder bezahlen
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. III 337
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1794
Fundstelle: Schwarz,LausWB. V Anh. 28
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- Belegtext:
wir unterscheiden zweierlei gattungen von landesfrohnen ... solche, welche der landesherr zu seinem und des landes unmittelbarem dienste zu fordern berechtigt ist ... solche, welche
das land einer fremden macht zu leisten gehalten wird, vornehmlich bei durchmaerschen, einquartierungen einer fremden macht zu leisten gehalten wird, vornehmlich bei durchmaerschen, einquartierungen
Datierung: 1798
F.A.H. Weckherlin, Darstellung der Grundsaeze, nach welchen Frohndienste und insbesondere Landesfrohnen auszutheilen ... sind (Stuttgart 1798) 47
- Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex I 62
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- Datierung: 1818
Fundstelle: Hagemann,PractErört. VI 104 Anm. 4
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Landfronbote
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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