Wort davor: Landfriedmeister

Landfriedespfennig
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Geldbeitrag zur Durchführung eines Landesfriedens (A I 1).

Wort danach: Landfriedesrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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