Wort davor: Landfried(ens)brief
Land(es)fried(ens)bruch
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Verstoß gegen ein im Landesfrieden (A I 1) begründetes Gebot insb. durch Gewalttaten.
vgl.
Friedbruch.
- Datierung: 1548
Fundstelle: UrkBurgundKr. I 368
- Belegtext:
praedae, raub, rauberey, plackerey, landfridbruch, vergwaltigung
Datierung: 1. Hälfte 16. Jh.
Fundstelle: SchrrBayrLG. 54 S. 64 Anm. 381
- Belegtext:
bey peen der acht, auch andrer straffen des landfridpruchs
Datierung: 1558
Fundstelle: Perneder,Lehnr. 29v
Faksimile, Ausgabe von 1544
- in DRQEdit
- Datierung: 1562
Region/Autor/Textsorte:
Ulm
Fundstelle: Moser,StaatsR. 31 S. 338
- Belegtext:
von der nacheyle in zutragenden todschlaegen, mord, rauberey, auch andern plackerey vnd landfried bruechen
Datierung: 1599
Fundstelle: OPfalzLO. 133
Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290
- in DRQEdit
- Datierung: 1610
Fundstelle: Wehner,HofgRottw. 118
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1644
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. II 667
- Belegtext:
da sich jemand solcher execution selbst ... widersetzen wurde, der soll in die straff des land-friedenbruchs ipso facto gefallen sein
Datierung: 1671
Fundstelle: CAustr. I 314
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 86
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wer auch einen auf die messe reisenden kauffmann anfaellt und aufhaelt, der wird des land-friedbruchs schuldig
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 106
[weitere Angaben: ebd. 584]
- Belegtext:
das laster der beleydigten weltlichen majestaet, rebellion, zusammen-schwoerungen, vergatterungen, land-verraetherey und lands frieden-bruch ist, wann einer mit feindlichen
gemueth wider seine obrigkeit, lands fuersten, dessen raethe oder hoheiten, es seye mit rath oder that, mit oder ohne ergreiffung der waffen, ichtwas vornimmt
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 19 § 6
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1738
Fundstelle: Moser,StaatsR. II 11
- Belegtext:
wie dann ..., wann jemand wegen des ausgeübten landsfriedenbruch ... verfangen ist, derselbe ... gewalds halber ... belanget werden kan
Datierung: 1753
Fundstelle: Chorinsky,Mat. IV 55
- Belegtext:
in den unmittelbaren reichslehen wird die felonie unter dem landfriedensbruch mitbegriffen
Datierung: 1757
Fundstelle: RechtVerfMariaTher. 675
- Datierung: 1761
Fundstelle: Cramer,Neb. 22 S. 3
- Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 73 § 2
[weitere Angaben: Tatbestandsbeschreibung]
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- in Google Books
- Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 97 u. 313ff.
- Belegtext:
zum beweis eines geschehenen landfriedensbruchs ist erforderlich a) eine oeffentliche verwegene gewaltthat, b) die mit mehreren personen mit bewafneter hand vollbracht und c)
aus vorsaz und arglist vorgenommen worden ist ... die strafe besteht in der reichsacht und in 2000 mark gold, welches ... zwischen dem anklaeger und dem fiskal getheilt wird ... sie verjaehrt sich in zwanzig jahren
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 162
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die peinliche gerichtsbarkeit übt der kaiser durch den reichshofrat aus; nur über den landfriedensbruch urteilt auch das kammergericht
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 56
- Datierung: 1798
Fundstelle: Grolman,KrimRWiss. 291ff.
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- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht IX 235ff.
- Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 558
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
Wort danach: Landfriedensbruchfall
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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