Wort davor: landfriedbrüchlich
Landfried(ens)bruch(s)sache
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu
Land(es)fried(ens)bruch.
- Belegtext:
das die undertan aller irer mt. land dem landfrieden solten underworfen und doch in den niderlendischen gerichten solich landfridbruchsachen zu erörtern sein, im [Fall]
aber, das im reich etlich undertane fridbruchig wurden, dieselben solten dem camergericht underworfen sein
Datierung: 1548
Fundstelle: UrkBurgundKr. I 368
- Datierung: 1747
Fundstelle: Moser,StaatsR. 32 S. 234
- Datierung: 1770
Fundstelle: Kreittmayr,StaatsR. 136
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1773
Fundstelle: Moser,KreisVerf. 772
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- in Google Books
- Belegtext:
der reichs hofrath mit dem cammergericht ... nicht concurriren sollte, ausser wann es reichs-fahn-lehen oder landfrid-bruchs-sachen betraeffe
Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,JustizVerf. I 299
- Datierung: 1791
Fundstelle: Malblank,Kanzleiverf. I 33
- Datierung: 1792
Fundstelle: Herchenhahn,Reichshofrat I 447
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- Belegtext:
die gerichtsbarkeit der höchsten reichsgerichte über unmittelbare wird ... in einigen geschäften ohne rücksicht auf die austräge sogleich begründet, wie 1) in landfriedensbruch-
und überhaupt in allen fiskalischen sachen
Datierung: um 1795
Fundstelle: StaatsRHeilRömR. 55
Wort danach: landfriedbrüchtiglich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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