Wort davor: Landfreie

Land(es)freiheit
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Inbegriff der Rechte und Befugnisse, die in einem Land (II 1) privilegierten Landesleuten oder allen Untertanen zustehen.
Wortbildungshinweis: zu 2Freiheit (I).
Sachhinweis: HRG.1 II 1374f.

Wort danach: landesfremd

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten