Wort davor: Landfreie
Land(es)freiheit
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Inbegriff der Rechte und Befugnisse, die in einem Land (II 1) privilegierten Landesleuten
oder allen Untertanen zustehen.
Wortbildungshinweis: zu
2Freiheit (I).
Sachhinweis:
HRG.1 II 1374f.
- Belegtext:
das solichs gen vns vnd vnnsern erben, jn vnd jrn erben vnd nachkomen an irn stätlichen vnd auch an den gemainen lanntsfreyhayten hinfür vnschedlich vnd vnuergriffen sein sol
Datierung: 1454
Fundstelle: VerhNdBayern 39 (1903) 45
- Datierung: 1466
Fundstelle: BairLT. VI 91
- Belegtext:
landesfreiheiten, privilegien und bestätigungen und andere briefe
Datierung: 1502
Region/Autor/Textsorte:
Tirol
Fundstelle: OttenthalFschr. 310
- Datierung: 1510
Fundstelle: BairFreibf. 129
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1510
Fundstelle: MBoica XV 366
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- in Google Books
- Belegtext:
auf das der clager seiner unpillichen beschwerden entledigt und bey der landsfreihait ... gelassen werde
Datierung: 1516
Fundstelle: BairFreibf. 132 Anm.
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
die new erclärung der landsfreyhait des löblichen haus vnd fürstenthumbs Obern vnnd Nidern Bairn
Datierung: 1516
Fundstelle: Gwinner,Einfluß d.Standes p. 10
- Belegtext:
von wegen der lanndßfreihait, das die gemainer lanndtschaft zu hannden gestelt unnd ainer ieden stadt oder gericht, so das begert, gleublich abschriften davon geben werden
Datierung: 1525
Fundstelle: ActaTir. III 42
- Datierung: 1544
Fundstelle: CAustr. I 559
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1553
Fundstelle: BairFreibf. 205
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1557
Fundstelle: BairFreibf. 161
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1569
Fundstelle: BernStR. VII 1 S. 436
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: TirolLO. 1573 Einl.
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[Titel:] erklärung der landtßfre˙heitt der fuerstenthumben Obern vnd Nidern Bayrn
Fundstelle: BairLR. 1616 nach S. 406
- Datierung: 1687
Fundstelle: FinsterwalderObs. I 154
- Datierung: 1721
Fundstelle: Ludovici,LehnsProzeß 285
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
in denen meisten teutschen landen die huldigung und die bestaettigung derer landes-freyheit correlata seynd
Datierung: 1745
Fundstelle: Moser,StaatsR. XVIII 346
- Belegtext:
landes-freyheiten heissen eigentlich diejenige rechte und befuegnisse, welche einem jeden einwohner eines landes, oder doch wenigstens einem jeden burger desselbigen, wie auch
denenjenigen personen, welche zwar keine wuerckliche burger seynd, dennoch aber die buergerliche freyheiten geniessen, zustehen
Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 942
- Belegtext:
[Behauptung:] wer die landes-freiheiten gegeben habe, koenne sie auch wieder nehmen; das land und die unterthanen seien um des herrn und nicht er um der unterthanen willen da
Datierung: 1773
Fundstelle: PatrArch. 2 (1785) 497
- Datierung: 1783
Fundstelle: KurpfSamml. III 40
- Belegtext:
da die kirchendiener, gleich andern einwohnern, an den buergerlichen und landes-freiheiten antheil nehmen
Datierung: 1794
Fundstelle: Hartmann,WürtGes. III 67
Wort danach: landesfremd
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten