Belegtext:
die landfolge-dienste werden eigentlich nur in ... solchen faellen erfordert, wo das vermoegen und die kraefte einer einzelnen commune nicht hinreichen, eine entweder fuer
das gemeinsame beste oder zu ihrer erhaltung unumgaenglich erforderliche anstalt allein zu vollenden und zu verrichten Datierung: 1798
Fundstelle:Hagemann,PractErört. I 122