Wort davor: Landflügel
Land(es)folge
Wortklasse: Femininum
Land(es)folge (I)
Erklärung:
die pflichtmäßige Unterstützung des Landesherrn (I) durch die Untertanen, vor allem bei der Abwehr von Gefahren für das Land (II 1) (Landesverteidigung), aber auch durch verschiedene Dienstleistungen.
vgl.
Bannwerk,
Brückwerk,
Burgwerk,
1Dienst (C),
Folge (I 4),
Folgung (I),
Fron (I),
Fronde (I),
Frondienst,
Heeresfolge,
Land(es)dienst,
Landfolgedienst,
Landfolgung (I),
Land(es)fron,
Land(es)pflege (II),
Landrobot,
Landscharwerk,
Landwerk,
Robot,
Scharwerk,
Tagwan.
Wortbildungshinweis: zu
Folge (I 4).
- Datierung: 1233
Fundstelle: CDSaxReg. I 3 S. 338
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
si vero id quod dicitur lannd volge neglexerint ad quod sepe dicti coloni non nisi generali necessitate provincie tenebuntur, sed ad nulla alia edificia seu servicia castrorum
artabuntur, in proximo plebiscito satisfaciant sex denariis & dimidio
Datierung: 1235
Fundstelle: Kuchenbecker,Anal. IX 155
- Belegtext:
auch ensal man an deme lantgerihte keinen man beclagen ioch kummeren, ioch uf der strazen, deme des koneges ammetman dar hat geboden zuo komene umme die lantfolge adir umme andir sache
Datierung: 1303
Fundstelle: FrankfUB.(Lau) I 423
- Belegtext:
dat gherichte vnd voghedie over dat ... dorp C. mit alle orer tobehoringe ... vtghesproken landhoede vnd lantvolghe
Datierung: 1391
WolfenbüttelStArch.
- Belegtext:
ab vns ... einer gemeinen landfolge not wurde, das sie vns danne auch noch irer vermoge mit andern den vnsern dinen vnd folgen
Datierung: 1447
Fundstelle: MeißenUB. 69
Faksimile
- digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- Belegtext:
denst vnde landvolge
Datierung: 1448
Fundstelle: DithmUB. 42
Faksimile
- Belegtext:
die landtbede, landtfolge, denste
Datierung: 1559
Fundstelle: QFSchleswHG. IV 328
- Belegtext:
sollen ... die einwohner unsers landes ... schatzungen, landbeden und landfolge geben und leisten
Datierung: 1559
Fundstelle: Westphalen,Mon. III 1878
Faksimile
- digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- Datierung: 1567
Fundstelle: Culemann,MindenLV. 73
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
- Belegtext:
die landtsfürstliche hoheit ... darunter wier die iurisdiction, roßdienst und landvolge ... gemeint ... haben wollen
Datierung: 1573
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 289
Faksimile
- Datierung: 1609/13
Fundstelle: Nieberding,GeschMünster III 79
- Datierung: 1616
Fundstelle: Behnes,BeitrMünster 484
- Datierung: 1633
Fundstelle: StolpStat. 259
Faksimile
- Belegtext:
die landfolge und musterung betreffend, behalten ihre fgl. dieselbe vi juris superioritatis et regalium
Datierung: 1655
Fundstelle: HessSamml. II 243
Faksimile
- Belegtext:
die landfolge und musterung betreffend, behalten ihre fgl. dieselbe vi juris superioritatis et regalium
Datierung: 1655
Fundstelle: HessSamml. II 243
Faksimile
- Datierung: 1666
Fundstelle: Behnes,BeitrMünster 721
- Belegtext:
in unserm ... fuerstenthumb durchgehends ... die jaehrliche landtfolge auff geleichen fues gerichtet, und ein gantzes erbe zu drey thage, ein halb erbe zu zwey, und ein pferde-
oder ander kotter, brincksitzer, backhaeuser oder bordenhawer einen thag mit der handt zu dienen schuldig ... sein sollen
Datierung: 1697
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 533
- Belegtext:
die arth und form aber, wie solche heers- oder lands-folge angestellet wird, bestehet darinn, daß bey anscheinender noth der fuerst solche denen unterthanen gemeiniglich auf einem
land-tag anzeige und mit den land-staenden sich ueber die vertheidigungs-arth berede, worauf sie dann ein aufbot-schreiben, daß man sich zur folge praeparire und auf bestimmte zeit und arth erscheine, zu folgen pfleget
Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 592
- Datierung: 1736
Fundstelle: Münster(Stadt)Kdm. II 191
- Belegtext:
frohnddienste, welche von den publicisten angariae oder perangariae oder auch landesfolge genannt zu werden pflegen. man rechnet hieher alle noethige fuhren, hand- und gehend
frohnden im kriege; wenn der regent des staates halber eine reise macht; wenn die equipage eines gesandten, der aus einer allgemeinen staatsursache versendet wird, fortgeliefert werden soll; fruechte-
und andere nothfuhren bei einer theurung; die wolfsjagd u.s.w.
Datierung: 1788
Fundstelle: Thomas,FuldPrR. I 322
Faksimile
- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Belegtext:
zur landfolge gehoeren nicht nur die rundefuhren, wegebesserungen und bauerwerke, sondern auch die jagden und wachten, wovon jedoch sehr viele befreiet sind
Datierung: 1799
Fundstelle: Klöntrup,Osnabr. II 242
- Belegtext:
durch die errichtung einer gensd'armerie wurde die althergebrachte verbindlichkeit des unterthanen, landfolge zu leisten, d. h. gegen verbrecher oder reißende thiere bewaffnet zu streifen, nicht aufgehoben
Datierung: 1831
Fundstelle: Mohl,WürtStR. II 354
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
die landfolgen hangen von der bestimmung unserer regierung ab und muessen von derselben bewilliget werden
Fundstelle: StaatsbMag. VIII 218
Land(es)folge (II)
Erklärung:
Thronfolge.
Wort danach: Landfolgedienst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten