Wort davor: Landfischmeister

Landfiskal
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: vom Landesherrn (I) bestellter Anwalt der öffentlichen Interessen des Landes (II 1), öffentlicher Ankläger.

Wort danach: Landfleischsteuereinnehmer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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