Landfiskal
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
vom Landesherrn (I) bestellter Anwalt der öffentlichen Interessen des Landes (II 1), öffentlicher Ankläger.
Wort danach: Landfleischsteuereinnehmer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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