Landfennene
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Bed. umstritten: (zu 1Fenne II) Abweiden eines Landstücks (Richthofen,WB.
733 und 911, Holthausen,AltfriesWB. 62), oder die dafür zu leistende Pacht (Heck,FriesGV.
352 [bei einer Überprüfung am 7. 5. 2001 an dieser Stelle keinen einschlägigen Text gefunden]), oder Landeinfangung (ZRG.2 Germ. 28 (1907) 202f.),
oder Verschreibung für londsenene 'Schlichtung eines Streites um Land' (vanHelten,OstfriesLex. 225), oder Landabtorfung
(BrokmerR. 59)?
sprachliche Erläuterung:
afries.
Wort danach: Landesfertigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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