Wort davor: Landfehde

Landfehder
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: wer innerhalb eines Landes (II 1) eine Fehde führt.
vgl. Fehder (I).

Wort danach: Land(es)feind

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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