Wort davor: Landfehde
Landfehder
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wer innerhalb eines Landes (II 1) eine Fehde führt.
vgl.
Fehder (I).
- Belegtext:
nachdem sich ... begiebt, daß muthwillige persohnen die leuth wider recht vnd billigkeit bedrawen ... derhalben solche fuer rechte landvehder gehalten werden sollen. wo ... dieselbe
in gefengnuß kommen, sollen sie mit dem schwerdt als landvehder vom leben zum todt gericht werden
Fundstelle: PreußLR. 1620 VI 138
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Wort danach: Land(es)feind
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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