Wort davor: Landerbrecht
Länderei
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
rechtlich oder geographisch zusammenhängende Landstücke.
Länderei (I)
Erklärung:
wirtschaftlich genutztes Land.
vgl.
Grund (B I),
Grundstück (I),
Landwinnung (I).
- Datierung: 1288
Fundstelle: GGrondNBrab. 130
- Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: CTradWestf. II 82 Anm. 7 aE.
- Belegtext:
der erb und bauersmann, so seine erbstede und wohnung mit samt etlichen ländereien in einer marken liegen hat, soll macht haben, die länderey mit plaggen zu meyen und zu düngen
aus derselben marken, darin die länderey gelegen, unangesehen ob er in ein ander kerspell zur kirche gehörig
Datierung: 1566/85
Region/Autor/Textsorte:
Westfalen
Fundstelle: GrW. III 134
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1568
Region/Autor/Textsorte:
Herzogtum Preußen
Fundstelle: Sehling,EvKO. IV 115
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Fundstelle: FrankfRef. 1578 IX 3 § 13
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Datierung: 1691
Fundstelle: Stieler 1063
- Datierung: 1692
Fundstelle: BremPolO. 97 u. 99
- Datierung: 1705
Fundstelle: KlugeBeamte I2 703
- Belegtext:
daß ein dreyzig-jaehriger ruhiger besitz der sonst zu andern hoefen gehoerig gewesenen laendereyen von allem rechts-anspruch befreyen [soll]
Datierung: 1707
Fundstelle: CCHolsat. II 1156
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1708
Fundstelle: CCHolsat. II 891
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1745
Fundstelle: CCHolsat. II 1153
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
laenderey sind felder, sie moegen angebauet oder unangebauet seyn
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 673
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- in Google Books
- Belegtext:
allmandgueter ... sind solche laendereyen ..., die ... einer ganzen gemeinde gemeinschaftlich zugehoeren
Datierung: 1798
Fundstelle: RepRecht I 350
- Belegtext:
die erwiesene [peinliche] gerichtsbarkeit in der stadt ist ... im zweifelsfalle auch ... auf die feldmark oder den bezirk von laendereyen, welche die graenzen der stadt bestimmen, auszudehnen
Datierung: 1799
Fundstelle: RepRecht IV 209
- Belegtext:
auf allen deichpflichtigen laendereyen die deichlast unzertrennlich haftet
Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VI 105
- Datierung: 1801
Fundstelle: RepRecht VII 276
- Belegtext:
an vielen orten sind dergleichen laendereyen [neubruch] zu belohnung der urbarmachung etliche jahre hindurch vom zehnten frey
Datierung: 1803
Fundstelle: RepRecht XI 69
- Belegtext:
die laenderei ... land, sofern es bebauet oder sonst benuetzt wird und das eigenthum einer person ist, grundstuecke als äcker, wiesen, waldung etc.
Datierung: 1809
Fundstelle: Campe III 15
Länderei (II)
Erklärung:
Herrschaftsgebiet.
Länderei (III)
Erklärung:
generell Teil der Erdoberfläche.
Wort danach: Landeri
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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