Wort davor: Landerbrecht

Länderei
Wortklasse: Femininum
Erklärung: rechtlich oder geographisch zusammenhängende Landstücke.

Länderei (I)
Erklärung: wirtschaftlich genutztes Land.
vgl. Grund (B I), Grundstück (I), Landwinnung (I).

Länderei (II)
Erklärung: Herrschaftsgebiet.
Länderei (III)
Erklärung: generell Teil der Erdoberfläche.

Wort danach: Landeri

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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