Wort davor: Landeserbherr

landerblich
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: im Land (II 1) überliefert.
Wortbildungshinweis: zu erblich (III).

Wort danach: Landeserbordnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten