Wort davor: landen
länden
Wortklasse: Verb und subst. Infinitiv
länden (I)
länden (I 1)
Erklärung:
etwas ans Land bringen.
vgl.
landen (I),
Länder (II),
anlanden (I),
ausländen (I),
1fahren (A I 2),
heften (II).
- Datierung: um 1270
Fundstelle: JüngererTiturel(Wolf) V. 2775
- Belegtext:
hant die von D. recht, ... holtz zu furen vnd zu flotzen vnd zu lenden off den almenden
Datierung: 14. Jh.?
Fundstelle: PfälzW. I 236
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[falls] die notturft des winds oder schifpruchs trib ainen an ain ander land, alssdann mag er auch auf aines anderen gründ heften oder lenden
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 231
- Belegtext:
wird ein todter körper geländet, so geschieht die anzeige der obrigkeit des gebiets, in dem er geländet wird
Datierung: 1808
Fundstelle: Vetter,ORhein 47
länden (I 1 a)
Erklärung:
jem. länden jem. auf Grund des Stapelrechts zwingen, an Land zu gehen und seine Waren feilzuhalten.
- Belegtext:
die stad sal laßen varen die Mosele uf und abe paffen, ritter, knechte, edellute ungehindert. was aber kouflute oder ander lute sint, die uf der Mosele varent, die mag die stad lenden und drie mart dage da dun halden
Datierung: 1350
Fundstelle: TrierWQ. 312
länden (I 2)
Erklärung:
übtr.
länden (I 2 a)
Erklärung:
(sich) in eine Richtung lenken, wenden.
- Belegtext:
nu were ir notturft, das ein undergang geschee und in den augenschine zu komen hofften, das es bilich gescheen solt zu verkunden, wo ir marcke wenden und lenden solt
Datierung: 1473
Fundstelle: ZGO. 1 (1850) 432
- Belegtext:
so lendet und zeigt allein dieselbe erbschaft auf seine erben und uns nicht
Datierung: 1491
Fundstelle: BairLT. IX 117
- Datierung: 1493
Fundstelle: BairLT. XI 282
- Belegtext:
was sich aber uf das recht lendet, wolten sie das recht darumb gewalten lassen
Datierung: 1494
Schannat II 270
[weitere Angaben: Quelle kann gegenwärtig (15.05.2001) nicht verifiziert werden]
- Belegtext:
alle euere schreiben ..., so sich hievor auf unsre vormunder gelendet haben
Datierung: 1511
Fundstelle: BairLT. XVIII 308
- Belegtext:
praeiudicium, einn spruch, darauß man merckt, das sich das vrteyl oder recht dahin lenden werde
Datierung: 1540
Fundstelle: Alberus ss (1 a)
- Belegtext:
wa man die sachen dahin lenden und richten möcht, das gemaine stende des reichs ir alte libertet widerumben erlangen mochten
Datierung: 1552
Fundstelle: SchwäbWB. IV 950
- Belegtext:
zum dritten ráchtstag ... hat der wirt aber sich vff die erste sin clag gelánndet
Datierung: 1556
Fundstelle: HönggMeierg. 58
- Belegtext:
regel und richtscheit, nach deren sie alle ire urteil lenden
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: SchwäbWB. IV 950
länden (I 2 b)
Erklärung:
beenden, beilegen, insb. in der Paarformel enden (II 3) und länden.
länden (I 2 c)
Erklärung:
enden.
länden (II)
Erklärung:
an ein Landstück angrenzen, wie landen (II).
- Belegtext:
lendenn aen yemantz anders lande
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Beekman,DijkR. II 1084
länden (III)
Erklärung:
mit Land ausstatten, landen (III).
vgl.
gelandet.
- Belegtext:
(and) gyf he wel gelend bið, he sceal beon gehorsad, þæt he maege to hlafordes seame þæt syllan oððe sylf laedan, swaeðer him man taece
Datierung: 960/1060
Fundstelle: Liebermann,AgsG. 448
länden (IV)
Erklärung:
(Acker-)Land aussteinen, ausmessen, abgrenzen.
- Belegtext:
da sich aber die nachbawrn vergliechen vnd in gemein miteynander laenden vnd steinen wolten, so sol solchs auff gemeinen jren kosten geschehen
Datierung: 1571
Fundstelle: SolmsLR. Art. 30
- Belegtext:
wvrde auch in dem lenden befunden, daß ein nachbar dem andern viel oder wenig abgezackert hat vnd solchs vngefehrlich geschehen were, so sollen die geschwornen dasselbig demjenigen,
so den mangel hat vnd klagt, auff deß, so die abzackerung gethan, vnkosten widerumb zu maessen vnd zu steinen
Fundstelle: FrankfRef. 1578 IX 3 § 14
Volltext (und Faksimile)
- in DRQEdit
- Belegtext:
einen acker ... laenden, ausmessen
Datierung: 1711
Fundstelle: Rädlein 579
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 567
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
von einem jeden veldtmorgen zu lenden oder zu mässen, gebürt den geschwornen ... sechsz heller
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: DWB. VI 102
Wort danach: 1Lander
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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