Wort davor: land(es)einheimisch
Land(es)einnehmer
Wortklasse: Maskulinum
Land(es)einnehmer (I)
Wortbildungshinweis: zu
Einnehmer (I 1).
Land(es)einnehmer (I 1)
Erklärung:
der für die (Steuer-) Einnahme (I) eines Landes (II 1) verantwortliche Beamte.
- Belegtext:
der herr landes-einnehmer im hertzogthum Steyr als ein vornehme herren standes-persohn wird von den hochansehnlichen land-staenden auf dem land-tag post festum trium regum ...
offentlich erwehlet, umb alle geld-mittel des gantzen landes einzunehmen und außzugeben und zu verrechnen. verwaltet dieses ambt regulariter 4 jahr
Datierung: 1688
Fundstelle: Beckmann,Idea 261
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1758
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. XI 605
Land(es)einnehmer (I 2)
Erklärung:
Steuereinnehmer auf dem flachen Land.
Land(es)einnehmer (II)
Erklärung:
Landbesetzer, Landeroberer.
Wortbildungshinweis: zu
einnehmen (IV 2).
Wort danach: Landeinspännige
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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