Wort davor: Landeigentümer

Landeimer
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: landesübliches Flüssigkeitsmaß, auch das Maßgefäß.
Wortbildungshinweis: zu Eimer (II).

Wort danach: landeingesessen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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