Wort davor: Land(es)eid

Landeigende
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Grundeigentümer.
sprachliche Erläuterung: zu ae. agend 'Eigentümer'.

Wort danach: Landeigentümer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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