Wort davor: Landesehehaftteiding

landesehrbar
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: dem Landesadel zugehörig.
Wortbildungshinweis: zu ehrbar (A II 2).

Wort danach: Landeich(e)

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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