Ländegeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
für das Anlegen an einer 1Lände (I) und das Aufladen von Waren zu zahlende Gebühr.
Wortbildungshinweis: zu
1Lände (I).
Wort danach: Landesehehaftaussprecher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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