Wort davor: Landedelmann

Ländegeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: für das Anlegen an einer 1Lände (I) und das Aufladen von Waren zu zahlende Gebühr.
Wortbildungshinweis: zu 1Lände (I).

Wort danach: Landesehehaftaussprecher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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