Wort davor: Landdomherr
Land(es)drost
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
idR. höherer adliger Beamter, der mit der Verwaltung eines größeren Landesdistrikts betraut ist.
Wortbildungshinweis: zu
Drost.
- Datierung: 1404
Fundstelle: KaufungenUB. 1318
- Belegtext:
G.v.H., lantdroiss des landz van Guylche
Datierung: 1443
Fundstelle: KlArchRhProv. I 216
- Belegtext:
was der scheffe dem lantherren zudeilte, dat plegen ein lantdroste off ein ambtman der vesten von B. von des lantheren wegen zu heiven und zu entfangen
Datierung: 1455
Fundstelle: SiegburgWQ. 97
- Datierung: 1501
Fundstelle: JülichLTA. I 183
- Datierung: 1506
Fundstelle: Schulze,LandstMark 313
- Datierung: 1544/45
Region/Autor/Textsorte:
Calenberg-Göttingen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 2 S. 869
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
ist C.v.d.H. zu einem landdrosten und drosten zu L. und N. Sch. zu einem drosten zu D. verordnet, und soll denselbigen noch ein gelerter, der die canzlei verwalten möge, zugeordnet
werden ... solche drei personen ... sollen neben der graflichen witwen die regierung furen und was dieselben anhengig verrichten
Datierung: 1560
Fundstelle: JbOldenb. 15 (1906) 206
- Belegtext:
das der landtdroste und droste zu D. auch die vorordnete rethe ... bei ihren gethanen eiden und pflichten einen jden, er sei reich oder arm, ires besten vorstands und vormugens
zu schleunigen unparteilichem rechten vorhelffen sollen
Datierung: 1563
Fundstelle: MittLippe 26 (1957) 63
- Datierung: 1563
Fundstelle: MittLippe 26 (1957) 65ff.
- Datierung: 1595
Fundstelle: VjschrSozWG. 8 (1910) 556
- Datierung: 1600
Region/Autor/Textsorte:
Grubenhagen
Fundstelle: Sehling,EvKO. VI 2 S. 1109
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Datierung: 1622
Region/Autor/Textsorte:
Wolfenbüttel
Fundstelle: BlDLG. 88 (1951) 167
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
wir haben ... dahin gewilliget, daß wir ... den land-drosten und jaegermeister aus den ritterbuertigen dieses fuerstenthums anordnen wollen
Datierung: 1650
Fundstelle: Culemann,MindenLV. 242
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen von "miami" (Münster)
- Datierung: 1650
Fundstelle: Isaacsohn,PreußBeamte II 87 Anm. 2
- Datierung: 1706
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. II 1506
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1734
Fundstelle: HadelnPriv. 380
Faksimile
- Datierung: 1739
Fundstelle: CCHolsat. II 1178
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 127
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
landesdrost, landdrost ist in einigen laendern, z. b. in den chur- und herzoglich braunschweigischen, ein titel, welcher denjenigen adelichen beamten, denen die aufsicht ueber
einen gewissen district landes anvertrauet ist, beygelegt wird; in andern laendern aber, z. b. im hochstift Osnabrueck, wird der director der landstaende so genannt
Datierung: 1807
Fundstelle: RepRecht IX 218
- Belegtext:
in diesen mit einem landdrosten und drei raethen zu besetzenden landdrosteien soll ... eine collegialische behandlung der geschaefte statt finden; doch soll der an die spitze
zu stellende landdrost das recht haben, jeden beschluß der mehrheit zu suspendiren und ... zur entscheidung unsers ministerii zu bringen
Datierung: 1822
Region/Autor/Textsorte:
Hannover
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 270
Faksimile
- in Google Books
Wort danach: Landdrostenamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten