Wort davor: Landdomherr

Land(es)drost
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: idR. höherer adliger Beamter, der mit der Verwaltung eines größeren Landesdistrikts betraut ist.
Wortbildungshinweis: zu Drost.

Wort danach: Landdrostenamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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