Wort davor: Landdingrecht
Land(es)direktor
Wortklasse: Maskulinum
Land(es)direktor (I)
Erklärung:
Leiter der Zentralverwaltung von Sachsen-Eisenach.
- Datierung: 1645/75
Fundstelle: Hess,GehRat 147, 149 u. 362
Land(es)direktor (II)
Erklärung:
hoher Verwaltungsbeamter, wie Kreisdirektor (III 1), erster der Kreiskommissare
(II 1).
- Datierung: 1643
Fundstelle: ZSchles. 7 (1866) 284
- Datierung: 1701
Fundstelle: Hintze,Regierung 173
- Belegtext:
die land-directores und landräthe des kreises
Datierung: 1714
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. I 672
- Belegtext:
würde dem ... landes-director votum et sessionem in der königlichen regierung, hofgericht und consistorio ... zu bewilligen sein, um auf das königliche interesse, gerechtsame des
landes und abkürzung der processe ein wachsames auge haben zu können
Datierung: 1743
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 548
- Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 745
- Belegtext:
andere namen erhielten die verwaltungsbehoerden, aus dem maire wurde ein buergermeister, ... dem unterpraefekten ein landrath und dem departementspraefekten ein landes-direktor
Datierung: 1825
Fundstelle: Geck,Soest 144
Wort danach: Landdomherr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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