Wort davor: Landbrüchtenmeister

Land(es)buch
Wortklasse: Neutrum

Land(es)buch (I)
Erklärung: ae.: Landverleihungsurkunde.
vgl. Buch (I).

Land(es)buch (II)
Erklärung: Buch ( II 1 und 2), in dem das in einem Land (II 1) geltende Recht aufgezeichnet ist.
Land(es)buch (III)
Erklärung: Aufzeichnung über den Grundbesitz in einem Land (II 1) und dessen Leistungspflichten mit Grundstücksbeschreibungen und (später) Eintragung von Grundstücksgeschäften.
Land(es)buch (IV)
Erklärung: Buch, in das die wesentlichen Vorgänge eines Gerichtstermins eingetragen werden.

Wort danach: Land(es)buchhalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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