Wort davor: Land(es)buch

Land(es)buchhalter
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Beamter bei der Finanzbehörde eines Landes (II 1).
Wortbildungshinweis: zu Buchhalter (I).

Wort danach: Landbuchrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten