Wort davor: Landbrache

Land(es)brauch
Wortklasse: Maskulinum

Land(es)brauch (I)
Erklärung: Herkommen (II) in einem Land (II 1), insb. das aus den Rechtsanschauungen der Rechtsgenossen erwachsene heimische, meist ungeschriebene Gewohnheitsrecht im Gegensatz zum fremdem, vor allem dem gesetzten und schriftlich fixierten römischen Recht.
vgl. Land(es)gebrauch, Land(es)gewohnheit, Land(es)herkommen, Landwöhnung, Land(es)wort (I).
Wortbildungshinweis: zu Brauch (III).

Land(es)brauch (II)
Erklärung: Landessteuer.
Wortbildungshinweis: zu Brauch (IV).

Wort danach: Landbraucher

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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