Wort davor: Landbewahrer
Landesbewilligung
Wortklasse: Femininum
Landesbewilligung (I)
Erklärung:
Bewilligung (I) zwischen Landesherr (I)
und Landesständen über die Steuererhebung.
- Datierung: 1549
Fundstelle: CCMarch. IV 4 Sp. 12f.
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
unsere hofcamerräth sollen auch bedacht sein, ein guete zeit zuvor, ehe die landsbewilligungen ausgeen, bei uns anmanung zu thuen, damit zu erlangung neuer bewilligungen in jedem
land, wo es von nöten, landtag ausgeschrieben und gehalten werden
Datierung: 1568
Fundstelle: Fellner-Kretschmayr II 340
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1650
Fundstelle: EstRitterLR. 179
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
wann ... steuren ausgeschrieben wurden, so geschahe solches nach vorhergegangener landes-bewilligung auf dem land-tag
Datierung: 1730
Fundstelle: Ludewig,Anzeigen I 131
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
obgleich ... die landes-bewilligungen ... haeufiger als ehemals und bestaendig seyn, ... seyn die landtaege deswegen nicht umsonst ... angesetzt
Datierung: 1766
Fundstelle: Cramer,Neb. 64 S. 30
- Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 1406
Landesbewilligung (II)
Erklärung:
die auf eine Landesbewilligung (I) gegründete Landessteuer.
- Belegtext:
daß er von ihnen die gemeinen landtsbewilligungen nit eintzubringen wüsß
Datierung: 1590
Fundstelle: Schwanser nr. 568
- Datierung: 1788
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 312
Wort danach: Land(es)bezahlung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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