Wort davor: Landesbeschwerung
Landesbestellte, Landesbestallte
Wortklasse: Maskulinum
Landesbestellte (I)
Erklärung:
von den Landesständen gewählter (ständiger) Sprecher und Protokollant bei Landestagen
(IV), Beratungen und Deputationen in der Lausitz und im österreichischen Schlesien (hier auch Vertreter beim königlichen Amt und bei Gesandtschaften).
vgl.
Land(es)älteste (I),
Land(es)deputierte.
- Belegtext:
bestallung hern F.v.Z., landsbestalten ... hochste notturft sei, dass die landstendt diser furstenthumber eine person in bestallung hetten, welche alle und jede der landstendt
... angelegenheiten ... in treuer acht und befehlich hette, des landes wolfart betrachtet, diselbe, wan es die not erfoderte, beim k. amte und den landes eldisten erinnerte, sich auch zu potschaften und
abfertungen inner und ausserhalb des landes gebrauchen liessen
Datierung: 1583
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 227
- Datierung: 1601
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 243
- Datierung: 1606
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 248
- Datierung: 1655
Fundstelle: Weingarten,Fasc. II 421
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1670
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 286
- Datierung: 1674
Fundstelle: Weinart 85
- Datierung: 1686
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 311
- Belegtext:
was die provincialia [im Fürstentum Großenglogau] belanget, diese bestehen ... in ... einen landesbestelleten, welcher wie bey allen anderen fürstenthümbern
die landesacta einsamblet, referiret und vorträget, die vota collectiret und hernach in ein votum übersetzet, auch sonst in allen vorfallenheiten mit dem mund und feder sich brauchen lassen muss, und ist allemahl ein cavalier aus ihrem gremio
Datierung: 1711/19
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 348
- Belegtext:
einen landesbestelleten, der zugleich ordinarius deputatus dieser beyden fürstenthümber [Schweidnitz u. Jauer] ad conventum publicum ist [als Mitglied des Landeskollegiums]
Datierung: 1711/19
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 348
- Belegtext:
hiernechst haltet dieses fürstenthumb [Breslau] einen landesbestelleten, welcher zwar nicht nothwendig ein constatus seyn muss, wird aber doch gemeiniglich
also gehalten, dass er entweder schon begüttert seye oder sich einkaufe. dieser landesbestellte wird zugleich als deputatus ordinarius ad congressus generales gebrauchet, deme dann und wann in wichtigeren
diengen ein königl. mann zugegeben wird. welches auch die übrigen fürstenthümber also halten und meistens in negotiis magis arduis einen aus ihren landeseltesten dem deputato ordinario zugesellen
Datierung: 1711/19
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 350
- Datierung: 1715/20
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 346
- Datierung: 1719
Fundstelle: Lünig,TheatrCerem. I 1111
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
der landes-bestallter [der Oberlausitz] wird von beyden kreisen zugleich, jedoch wechselsweise, nach innhalt des hierueber zu Budißin 1665 errichteten vergleichs
aus dem ritter-stande erwaehlet und fuehret auf den allgemeinen land-tagen im namen der staende das wort und die feder
Datierung: 1769
Fundstelle: Moser,RStändeLand. 742
- Datierung: 1793
Fundstelle: Weinart 590f.
Landesbestellte (II)
Erklärung:
(niederer) Kreisbediensteter bei der kur- und neumärkischen Kammer zu Berlin (Tätigkeit unklar).
Wort danach: Landbetrüber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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