Wort davor: Landbegüter
Landbegüterte
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
wer auf dem Land Grund und Boden zu Eigentum besitzt.
Wortbildungshinweis: zu
begütern (II).
- Belegtext:
[Beschwerde:] dass die jagdgerechtigkeit den land-begüterten allzusehr beschränkt ... würde
Datierung: 1681
Fundstelle: Greverus,GMecklJagdr. 53
- Belegtext:
unserer ritterschaft und den übrigen land-begüterten
Datierung: 1755
Fundstelle: Greverus,GMecklJagdr. 78
- Datierung: 1755
Fundstelle: Sachsse,MecklUrk. 479
Faksimile
- Datierung: 1783
Fundstelle: Siggelkow,HdbMecklKR.2 173
- Belegtext:
die jurisdiction in diesen guetern hat jede grundherrschaft in der ersten instanz selbst ... die landbegueterten selbst stehen in allen personellen klagen unter der stadt kammergericht
Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde I 75
- Belegtext:
landbegueterte vom adel
Datierung: 1788
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 320
- Belegtext:
von der ritter- und landschaft, das ist von den landbegueterten und den staedten
Datierung: 1806
Fundstelle: Vahlkampf,Miszellen II 231
Wort danach: Landbeleitung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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