Wort davor: Landamtleute

Landamtmann
Wortklasse: Maskulinum

Landamtmann (I)
Erklärung: als Amtmann (A IV) (mit je nach Bedeutung des Amtes unterschiedlichem Rang) in weltlichen und geistlichen Grundherrschaften oder Städten besonders in der Gerichtspflege tätiger Beamter.

Landamtmann (II)
Erklärung: wie Landammann.

Wort danach: Landesanfall

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