Wort davor: Landammanngeld

Landammanngericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: jährlich fünfmal tagendes, ordentliches 1Gericht (I) für die Landorte des Burg- oder Ammannsamtes (II) Ellwangen, zusammengesetzt aus dem vorsitzenden Ammann (III 7) und zwölf Bauern der Amtsorte als lebenslänglichen Richtern (deshalb idR. als Bauerngericht bezeichnet; Ggs. Stadtgericht).

Wort danach: Landammannschaft

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