Landammanngericht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
jährlich fünfmal tagendes, ordentliches 1Gericht (I) für die Landorte des Burg- oder Ammannsamtes
(II) Ellwangen, zusammengesetzt aus dem vorsitzenden Ammann (III 7) und zwölf Bauern der Amtsorte als lebenslänglichen Richtern (deshalb
idR. als Bauerngericht bezeichnet; Ggs. Stadtgericht).
Wort danach: Landammannschaft
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