Landachtgülte
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
1Landacht (I) als Natural- oder Geldabgabe.
Wortbildungshinweis: zu
1Gülte (I 2).
Wort danach: Landachtgut
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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