Wort davor: laustern

1laut
Wortklasse: Adjektiv, Adverb
Erklärung: deutlich wahrnehmbar für das Ohr (u. auch für das Auge).

1laut (I)
Erklärung: offenkundig, öffentlich, bekannt; verbreitet in den Verbindungen laut werden, laut machen.
vgl. lautbar (II), lautbrächt (II).

1laut (II)
Erklärung: laut, vernehmlich zur Bekräftigung (einer Forderung, Willenserklärung, Aussage, Amtshandlung).
vgl. lautbar (I).

Wort danach: 2laut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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