Wort davor: Laib

Laie
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: aus kirchenlateinisch laicus 'ungeweiht, weltlich' zu ahd. leigo, mhd. lei(g)e entlehnt (vgl. Kluge20 419).

Laie (I)
Erklärung: Nichtgeistlicher; in der Formel pfaffen und laien oder in anderen Paarformeln: 'jedermann'.
vgl. Notar.

Laie (II)
Erklärung: ungelehrte, insb. des Lateins oder des römischen Rechts unkundige Person.

Wort danach: Lai(en)bruder

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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