Wort davor: lagzeugen

lahm
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: gliederschwach, bewegungsunfähig (rechtlich bedeutsam für den Rechtsstatus des Betroffenen sowie als Folge einer Körperverletzung).
sprachliche Erläuterung: zum Verbalstamm *lem- 'brechen' gehörig (vgl. Kluge20 419).

Wort danach: Lähmde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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