Wort davor: lagen

1Lager
Wortklasse: Neutrum, vereinzelt Maskulinum
sprachliche Erläuterung: z. Etym. vgl. Kluge20 419, sprachl. und bedeutungsmäßig abgeleitet von liegen; as. ahd. legar, mhd. mnd. mnl. leger, afries. legor.

1Lager (I)
Erklärung: Ort, an dem etwas oder jemand liegt, Lage.

1Lager (II)
Erklärung: herrschaftliches Herbergsrecht, auch dessen Ausübung.
vgl. Herberge (V).
1Lager (III)
Erklärung: Königslager; Rechtsbrauch, wonach der neugewählte deutsche König vor seiner Krönung eine bestimmte Frist vor Aachen oder Frankfurt im Felde liegen muß, um etwaigen anderen Thronanwärtern die legale Möglichkeit zu geben, sich gegen ihn mit kriegerischen Mitteln durchzusetzen.
Sachhinweis: HRG.1 II 1043.
1Lager (IV)
Erklärung: Einlager (I), auch bei nichtschuldrechtlichen Streitigkeiten.
1Lager (V)
Erklärung: Feld-, Kriegslager.
1Lager (VI)
Erklärung: Warenniederlage, Speicher, Handelsniederlassung.

Wort danach: 2Lager

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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