Wort davor: Lagding

Lag(e)
Wortklasse: Femininum und Maskulinum oder Neutrum
Erklärung: das Niedergelegte, Festgelegte.
sprachliche Erläuterung: z. idg. Wz. *legh- '(sich) legen, liegen' werden zwei Wörter gebildet mit den Grundbedeutungen 'Liegen, (Nieder-)Gelegtes' und 'liegendes Lauern', die sich vom MA. an in Form und Bed. vermischen; dazu gehören ae. lagu aus dem Urnordischen), afries. le-ge, ahd. -laga, la-ga, mhd. lage, mnd. lach und low (aus dem Dänischen), mnl. lach, lage, auch lateinisch dekliniert.

Lag(e) (I)
Erklärung: im rechtlichen Bereich.

Lag(e) (I 1)
Erklärung: Recht, Gesetz, Satzung.

Lag(e) (I 2)
Erklärung: davon abgeleitet: Gebiet, in dem ein bestimmtes Recht gilt.
Lag(e) (I 3)
Erklärung: Urteil.
Lag(e) (I 4)
Erklärung: Reinigungseid.
Lag(e) (I 5)
Erklärung: Gesamtheit der Eideshelfer beim Reinigungseid.
Lag(e) (I 6)
Erklärung: Willenserklärung, Zustimmung.
Lag(e) (I 7)
Erklärung: festgelegte öffentliche Abgabe, Schuld.
Lag(e) (I 8)
Erklärung: Landtausch.
vgl. lagen (II).
Lag(e) (II)
Erklärung: Gilde, Bruderschaft; auch das Gildemahl, Festmahl, Gelage.
Lag(e) (III)
Erklärung: Land, Hufe, Hofstelle.
Lag(e) (IV)
Erklärung: Mengenbezeichnung.
Lag(e) (V)
Erklärung: heimliches Auflauern, Wegelagerei, Überfall aus dem Hinterhalt, Anschlag.
vgl. lagen (I).

Wort danach: Lagealter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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