Wort davor: Ladbuch

Lade
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: z. Etym. vgl. Kluge20 418.

Lade (I)
Erklärung: Behältnis.

Lade (I 1)
Erklärung: als truhen- oder schrankartiger Aufbewahrungsort für Wäsche- und Kleidungsstücke, der zur Fahrnis, teilweise (besonders im sächsischen Recht) zur Gerade gehört.
vgl. Kasten (I 1), Schrein, Truhe.

Lade (I 2)
Erklärung: als ein idR. versperrter, tragbarer Aufbewahrungsort für amtliche Schriftstücke und tw. auch das Amtssiegel (I) (als früheste Registratureinrichtung Vorläufer des Archivs) sowie gesondert oder damit verbunden für (öffentliche) Gelder ( Kasse I) (damit Vorläufer der Kasse II 1).
Lade (I 3)
Erklärung: wie I 2 bei Handwerksverbänden, Kaufleuten, Bruderschaften ( I und II) und anderen Korporationen; bei den Handwerken zugleich Zeichen der Zunfthoheit, vor dem die Zunftversammlung stattfindet, wobei der Begriff 'offene Lade' die Hegung der Versammlung beziehungsweise des Zunftgerichts ausdrückt; mitunter Unterscheidung von Meister- und Gesellenlade.
Lade (II)
Erklärung: übtr.

Lade (II 1)
Erklärung: von Lade (I 2), wie Kasse (II 1).
Lade (II 2)
Erklärung: von I 3, Bezeichnung für die Gesamtheit eines Handwerksverbandes und für dessen Versammlung.
sprachliche Erläuterung: Synonyme vgl. Ludwig,Zunftvers..
Lade (III)
Erklärung: Raum verschiedener Art, wie Kontor, Kaufladen.
vgl. Kasten (II), Laden (II).

Wort danach: Läde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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