Lai(en)schwester
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
weibliches Mitglied einer Kloster- bzw. Ordensgemeinschaft, welches keine höheren Weihen empfangen, also nicht Nonne werden kann.
vgl.
Lai(en)bruder,
Nonne (I).
Wort danach: Laiensend
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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