Wort davor: Lai(en)priester
Laienrecht
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
das überlieferte deutsche Recht im Unterschied zum römischen oder kanonischen Recht.
- Belegtext:
hie suellen wir sprechen, wer zerecht phleger muge sein ... der chinde vnd der vrawen etwa haizzet er phleger etwa ... vormunt ... die suellen alle getriwe laeute sein. in der schrift so sint si gesundert
an ir recht. aver vor laienrecht so haben wir eines als daz ander
Datierung: 1275/76
Fundstelle: Dsp.(Eckh.1971) LR. Art. 55 § 1
- Datierung: 1275/87 (Hs. 14. Jh.)
Fundstelle: Schwsp.(W.) 52
- Belegtext:
begebent vns ... alles schirmeß vnd behelffes ... hantfesten, gebottes vnd gnaden ... alleß pfefflichen rechten, leyenrechten, ... stettrechten, dorfrechten vnd friermercktrechten, die wir ytzunt habben
Datierung: 1432
Fundstelle: BadGLArch.
Wort danach: Laienrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten