Wort davor: Lai(en)herr

Lai(en)herrenpfründe
Wortklasse: Femininum
Erklärung: durch kaiserlichen Panisbrief (I) (vor Karl V. durch kaiserliche Erste Bitte) einem Laien (I) lebenslang oder (vereinzelt) auf Zeit gnadenweise gewährte regelmäßige Versorgung aus einer geistlichen Stiftung (Kloster, Stift oder Spital) nach dem Maß der Versorgung eines Konventualen oder spitalischen Herrenpfründners.
vgl. Lai(en)pfründe.

Wort danach: Lai(en)herrenpfründ(n)er

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