Wort davor: Lai(en)herr
Lai(en)herrenpfründe
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
durch kaiserlichen Panisbrief (I) (vor Karl V. durch kaiserliche Erste Bitte)
einem Laien (I) lebenslang oder (vereinzelt) auf Zeit gnadenweise gewährte regelmäßige Versorgung aus einer geistlichen Stiftung (Kloster, Stift
oder Spital) nach dem Maß der Versorgung eines Konventualen oder spitalischen Herrenpfründners.
vgl.
Lai(en)pfründe.
- Belegtext:
sennden wir [Kaiser Friedrich III.] vnser kaiserlich erste bette an ew [Abt und Konvent des Klosters Roggenburg] ...begerende, das ir ... dem vorgenanten
J. in ewerm gotshawse amgewondliche erbere leyenherrenpfrunde nu hinfur sein lebtag schaffet vnd gebet
Datierung: 1454
HStArchMünchen
- Belegtext:
vns [Kaiser] ... zusteet ..., auff ein jegelich stifft und gotzhauß im heiligen reiche ein persohn ... mit einer layen herren pfroend fuersehen [zu] lassen
Datierung: 1521
Fundstelle: Spittler,Panisbriefe 30
- Belegtext:
ihr ... den gedachten M.H. also in eueer gotteshauß einnehmet und mit einer layenherrn pfruend von kuchen und keller samt aller leibl. nahrungen ... sein lebenlang versehet
Datierung: 1562
Fundstelle: Bonelli,Panisbriefe Beil. 21
- Datierung: 1659
Fundstelle: SPantaleonUrb. 540
- Belegtext:
der panist wird auch pfroendner, und weil er weltlich ist, leienpfroender, und wenn diese leienpfrond dem unterhalt der conventualen oder den geistlichen pfroenden des closters gleich ist, leienherren-pfroender,
leienherren-pfrund, genannt
Datierung: 1783
Fundstelle: Spittler,Panisbriefe 5
- Datierung: 1786
Fundstelle: Montag,AbteiEbrach 187
Wort danach: Lai(en)herrenpfründ(n)er
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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