Wort davor: Laie

Lai(en)bruder
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: nicht mit den Weihen versehenes Mitglied einer Ordensgemeinschaft (insb. Spitalorden).
vgl. Konverse.

Wort danach: Laienbruderschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten