Wort davor: lahmschlagen

Lähmung
Wortklasse: Femininum

Lähmung (I)
Erklärung: Zustand schwerer Beeinträchtigung der körperlichen Beweglichkeit, meist nach vorangegangener Körperverletzung.

Lähmung (II)
Erklärung: übtr. auf Rechte: Verminderung, Abschlag.

Wort danach: Lähmverwundete

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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