Wort davor: Lähmer
Lahm(er)tag
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
Lähmung (I).
sprachliche Erläuterung:
zu lahm mit dem Scheinsuffix -tag (vgl. Henzen,DtWortb. 187) gebildet.
- Belegtext:
wundot ein burger den andern, ald der in der stat wonet, gat dü wunde zem lamtagen, ist der wunder ungehorsam dem rate mit burgschaft, so sol er fünf jar von der stat sin
Datierung: 1304
Fundstelle: ArchSchweizG. 5 (1847) 160
- Belegtext:
das sy inn schluogent, stachent und übel handletend, das er des von sinem gesunden lip in lamptagen komen is
Datierung: 1434
Region/Autor/Textsorte:
Zürich
Fundstelle: SchweizId. XII 906
[weitere Angaben: ebd.ö.]
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- Datierung: 1536
Fundstelle: Kothing,RQ. 348
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
umb den schmerzen, sumsäli und lambtag sol es stan an dem richter und an vier erkiesten schidlüten; und was sich dieselben ... erkennend, das soll der schuldig ußrichten
Datierung: 1564
Fundstelle: GasterLsch. 61
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- digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- Belegtext:
wenn es sich usfündig findt, wär den angriff thuon hat, der so angriffen hat, soll dem andren wirt und artznet abtragen; umb schmertzen und versumpte zyt soll kommen für den vierten oder fünften, was
die darumb absprächen, darby soll es blyben, doch lamertag jar und tag usgesetzt
Datierung: 1564?
Fundstelle: Niedersimmental 86
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Wort danach: lähmhaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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