Wort davor: lagverwonnen

lagzeugen
Wortklasse: Verb

lagzeugen (I)
Erklärung: vor Gericht beweisen, erklären.

lagzeugen (II)
Erklärung: gerichtlich auf etwas erkennen, verurteilen.
lagzeugen (III)
Erklärung: jn. lagzeugen jn. vor Gericht durch Beweis überführen.
lagzeugen (IV)
Erklärung: jn. lagzeugen jm. ein Urteil sprechen, jn. verurteilen.

Wort danach: lahm

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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