Wort davor: Lagung

lagverwonnen
Wortklasse: part. prät.
Erklärung: gerichtlich überführt.
sprachliche Erläuterung: wohl aus dem Dänischen.
vgl. lagfällt.

Wort danach: lagzeugen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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