lagheven
Wortklasse: Verb
Erklärung:
"Nachweis des Besitzrechts führen, gerichtlich anerkennen" Lasch-Borchling II 719.
Wortbildungshinweis: zu
Lag(e)habde.
Wort danach: Laghevent
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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