Wort davor: Lagesrecht

Lag(e)tag
Wortklasse: Maskulinum

Lag(e)tag (I)
Erklärung: Gerichtstermin, auch Zeitpunkt, an dem eine Rechtshandlung vorgenommen werden muß oder eine Frist abläuft.
Wortbildungshinweis: zu Lag(e) (I 1).

Lag(e)tag (II)
Erklärung: Versammlungstag für Gildebrüder, an dem umschichtig einer von ihnen die Zeche bezahlen muß.
Wortbildungshinweis: zu Lag(e) (II).

Wort danach: lag(e)teilen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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