Wort davor: Lag(es)bruder

Lag(es)mann
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: "Mann des Gesetzes", Richter, Schöffe, Verwaltungsbeamter.
Wortbildungshinweis: zu Lag(e) (I 1).

Wort danach: Lagesrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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